Globuliebe - Homöopathie Märchenland

Globuliebe Vereinssatzung & AGB - für Homöopathie - Onlineseminare


Globuliebe - Vereinssatzung

Globulie.be

Gemeinnütziger Verein zur Förderung der klassischen Homöopathie

Satzung

 

§ 1 - Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Globulie.be".
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Sitz des Vereins ist Berlin.

§ 2 - Zweck

Zweck des Vereins ist:

1. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege

2. die Förderung der Volks- und Berufsbildung

Der Verein möchte diese Zwecke durch:

Veranstaltung von frei zugänglichen, kostenfreien Online-Seminaren über die Grundlagen der Homöopathie und die homöopathischen Arzneimittelbilder

Errichtung eines Internetportals mit umfangreichen Informationen zur Homöopathie - allgemein zugänglich - zur Verbreitung und zum Verständnis der reinen homöopathischen Lehre nach Samuel Hahnemann

Errichtung von Datenbanken mit allen Symptomen der "Reinen Arzneimittellehre" sowie der "Chronischen Krankheiten" Hahnemanns und weiteren Werken der klassischen Homöopathie

Errichtung eines öffentlichen Portals mit Fallbeispielen homöopathisch therapierter Krankheiten

Aufbereitung und Digitalisierung antiquarischer Werke der klassischen Homöopathie, welche im Rahmen der "Homöopathischen Bibliothek" zum Download zur Verfügung gestellt werden

Bereitstellung eines Forums zum Themengebiet der klassischen Homöopathie

Veranstaltung von Seminaren über die Anwendung der Homöopathie als sanfte Heilmethode bei alltäglichen Krankheiten

Unterstützung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten, welche dem Ziel der weiteren wissenschaftlichen Erforschung der klassischen Homöopathie dienen

§ 3 - Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 - Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 5 - Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied kann auf Antrag jede natürliche oder juristische Person werden, die sich aktiv am Aus- und Aufbau des Vereinsportals und seiner Datenbanken beteiligt sowie über das nötige Wissen der klassischen Homöopathie bzw. andere Fähigkeiten, welche der Fortentwicklung und dem ständigen Aufbau des Portals sowie der Aufarbeitung der antiquarischen Schriften der Homöopathie dienen (z.B. Programmierung, Datenerfassung etc.) verfügt. Der Nachweis darüber ist zu bringen. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.

Außerordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Ehrenmitglieder werden ernannt.

Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds,
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied; sie ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig,
c) durch Ausschluss aus dem Verein.

Ein Mitglied, welches in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.

Wenn ein Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug ist, wird ihm nach zweimaliger Mahnung der Zugang zu den Inhalten des Portals, der Diskussionsgruppen sowie die Belieferung mit den Mitgliederveröffentlichungen gesperrt.
Wenn ein Mitglied trotz dreimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist, kann es vom Vorstand ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist im Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.

§ 6 - Organe

Die Organe des Vereins sind:

1. der Vorstand

2. die Mitgliederversammlung

§ 7 - Der Vorstand

(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretung des Vorstands mit Wirkung gegen Dritte wird in der Weise beschränkt, dass er über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung verfügen darf und dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 2500 € der vollständigen Zustimmung aller Vorstandsmitglieder bedarf.

(2) Der der Vorstand wird durch die Gründungsversammlung unbefristet gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied.
Vorstandsmitglieder müssen ordentliche Mitglieder des Vereins sein.

(3) Der Vorstand legt unter seinen Mitgliedern die Zuständigkeiten fest. Er ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Der Vorstand kann für organisatorische Aufgaben einen Geschäftsführer bestellen. Der Vorstand kann, wenn es zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendig ist Mitarbeiter für Organisation, Verwaltung, Gestaltung, Datenerfassung- und verwaltung sowie weitere anfallende Tätigkeiten auf freiberuflicher Basis oder im Angestelltenverhältnis per Dienstvertrag bestellen bzw. einstellen.

(4) Der Vorstand versammelt sich, wenn der erste Vorsitzende diese Notwendigkeit sieht oder die anderen Vorstandsmitglieder dies beantragen.

(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder unter der letzten bekannten Anschrift geladen worden sind und mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind, die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

§ 8 - Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief an die letzte bekannte Anschrift der Vereinsmitglieder einberufen. In dieser Einladung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr
b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands
c) Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags
d) Beschlüsse über Satzungsänderungen oder Vereinsauflösung
e) Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand
f) Beschlussfassung und Diskussionen über Arbeitsschwerpunkte des Vereins

Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

In der Mitgliederversammlung haben ordentliche Mitglieder eine Stimme. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Sind weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend, kann die Mitgliederversammlung erneut und zeitlich unmittelbar darauf einberufen werden; sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an, Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

§ 9 - Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für Schüler und Studenten bis zu 50% ermäßigen.

§ 10 - Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder herbeizuführen. Kommt die erforderliche Mehrheit nicht zu Stande, so ist eine neue Mitgliederversammlung innerhalb von vier Wochen einzuberufen, die dann mit einfacher Mehrheit entscheidet.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - speziell der Förderung der klassischen Homöopathie.
Die Bestimmung hierfür obliegt dem Vorstand.

 

Festgestellt am 31.05.2008

 

Globuliebe - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Seminare

Globulie.be - Onlineseminare

Die angebotenen Onlineseminare werden durchgeführt von:
"Globulie.be" - Verein zur Förderung der klassischen Homöopathie
Geschäftsstelle: Johannisthaler Ch. 72, 12437 Berlin
Steuer-Nr.: 27/666/50634
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Tel.: 0176 24259234
FAX & Voice-Mail: 03222 1255348
Internet: www.globulie.be

Vorsitzende: Annett Strauch

Die Onlineseminare des Vereins zur Förderung der klassischen Homöopathie "Globulie.be", nachfolgend zur Vereinfachung "Verein" genannt, werden über eine Online-Plattform durchgeführt.

Im nachfolgenden Text werden alle Seminare, die durch den Verein durchgeführt werden, zur Vereinfachung "Onlineseminar" genannt.
Für die Teilnahme gelten folgende Bedingungen:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verein hat diesen Bedingungen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Leistungen des Vereins

Der Verein stellt über die Online-Plattform die technische Infrastruktur sowie Lerninhalte und Kommunikationsmöglichkeiten für die Seminarteilnehmer zur Verfügung.
Der Teilnehmer erhält nach seiner Anmeldung per E-Mail die Rechnung über die Seminargebühren, welche im Voraus zu zahlen ist (Dies entfällt bei den 2 x jährlich angebotenen Gratis-Seminaren).
Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer per E-Mail einen Link, über welchen er sich für das Onlineseminar registrieren kann. Kurz vor Beginn des Seminars wird der Teilnehmer per E-Mail über den Start des Seminars informiert und sein Zugang freigeschaltet. Er kann dann auf die Lernmaterialien, die Kommunikationsmöglichkeiten und alle weiteren Inhalte, die im Rahmen des Onlineseminars zur Verfügung gestellt werden, per Internet zugreifen.

Die Durchführung eines Onlineseminars erfolgt durch Vorstandsmitglieder des Vereins oder durch Dritte. Der Verein stellt während der Dauer des Onlineseminars die inhaltliche Betreuung sicher, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der, bzw. die Trainer stehen den Teilnehmern innerhalb des vereinbarten Zeitraums für Fragen zur Verfügung und geben Rückmeldungen zu den eingereichten Aufgabenlösungen. Der Verein behält sich das Recht vor, eine Ersatzperson für den Trainer einzusetzen, wenn dies nötig wird. Änderungen des zeitlichen Ablaufs des Seminars bleiben vorbehalten. Diesbezügliche Änderungen werden nach Möglichkeit frühzeitig mitgeteilt.

Unsere Online-Seminare dienen ausschließlich Informations- und Weiterbildungszwecken und es werden im Rahmen unserer Online-Seminare keinerlei Therapieempfehlungen gegeben. Das gleiche gilt für die Feststellung von Diagnosen. Im Seminar vorgestellte Fallbeispiele sind ausschließlich fiktiv und die Auswertung dieser Fallbeispiele dient zu Schulungs- und Weiterbildungszwecken der Seminarteilnehmer.

Voraussetzungen zur Teilnahme am Onlineseminar

Der Teilnehmer hat alle technischen Voraussetzungen für den Internetzugang auf seine eigenen Kosten bereitzustellen. Nutzername und Passwort sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmern des Onlineseminars sowie im Forum keine Äußerungen zu verbreiten oder zu veröffentlichen, welche gegen die guten Sitten oder gegen geltende Gesetze verstoßen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin, keinerlei Inhalte des Onlineseminars zu veröffentlichen oder Lernmaterialien aus dem Seminar an Dritte weiterzugeben oder Dritten den Zugang zur Seminarplattform zu ermöglichen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, E-Mail-Adressen oder sonstige Daten anderer Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der Durchführung des Seminars zu verwenden und diese weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch an Dritte weiterzugeben, beziehungsweise anderweitig zugänglich zu machen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alles, was im Rahmen des Seminars mit anderen Teilnehmern und im Forum ausgetauscht und besprochen wird (Literatur des Seminars eingeschlossen), vertraulich zu behandeln und dies nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.

Seminargebühren

Es gelten die Preise, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Anmeldung für das Onlineseminar ausgeschrieben sind. Die Preise schließen die, in der Beschreibung des Onlineseminars formulierten, Leistungen ein.

Die Seminargebühr wird mit Rechnungsstellung vor Beginn des Onlineseminars fällig. Die beim Teilnehmer selbst anfallenden Kosten für Telekommunikation beziehungsweise Internetzugang sind in den Seminargebühren nicht enthalten.

Anmeldung zum Seminar

Die Anmeldung kann per E-Mail, Brief, Telefon oder Anmeldeformular im Internet erfolgen. Eine erfolgreiche Anmeldung wird vom Verein per E-Mail bestätigt.

Wenn die begrenzte Anzahl von Teilnehmern des Onlineseminars erreicht ist, wird der Teilnehmer auf eine Warteliste gesetzt. Hierüber wird er informiert.

Der Teilnehmer wird kurz vor Beginn des Seminars per E-Mail über die Freischaltung seines Zugangs informiert.
Nach Abschluss des Seminars wird dieser Zugang wieder deaktiviert.

Stornierung der Anmeldung

Die Stornierung eines bereits bestätigten Onlineseminars ist durch den Teilnehmer bis zu zwei Wochen vor dem Starttermin möglich. Hierbei wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% erhoben. Bei Stornierungen eine Woche und kürzer vor Seminarbeginn werden 30% der Seminargebühr fällig. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu stellen - in diesem Fall entfällt diese Bearbeitungsgebühr. Eine Stornierung während des laufenden Seminars ist nicht möglich.

Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht von der Buchung und der Kursteilnahme zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt jedoch nach Freischaltung ihres Zugangs zur Plattform, das heißt, dass der Zugang auf die Lernmaterialien bereits gegeben war, können die Kursgebühren nicht zurückerstattet werden.

Durchführung des Seminars

Das Onlineseminar beginnt und endet in der Regel zu den in der Beschreibung genannten Zeiten.

Kommt ein Seminar aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht zu Stande, behält sich der Verein das Recht vor, dieses Seminar abzusagen. Ebenso kann es aus wichtigen Gründen, z. B. Erkrankung eines Trainers und ähnliches, abgesagt, beziehungsweise verschoben werden.

Schutzrechte

Jeder Seminarteilnehmer hat das Recht, die im Rahmen des Seminars angebotenen Lerninhalte für seine persönlichen Zwecke zu verwenden, für sich selbst auszudrucken oder als Datei zu speichern. Diese Lerninhalte dürfen unter keinen Umständen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, weitergegeben, vermietet, verliehen, vervielfältigt oder in anderer Form weitergegeben werden.

Die Teilnehmer erhalten keinerlei Eigentum oder Verwertungsrecht an den bereitgestellten Inhalten, Lernskripten, Audiodateien (Hörbüchern) oder Programmen.

Haftung

Der Verein ist um die Richtigkeit der in den Seminaren übermittelten Lerninhalte und Empfehlungen sowie die Aufrechterhaltung der technischen Betriebsbereitschaft in vollem Umfang bemüht. Sie kann jedoch nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen.

Der Verein haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden außerhalb der sich aus diesem Vertrag ergebenden Kardinalpflichten. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nicht, sofern sich die Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ergibt.

Die Seminarteilnehmer haben bereitgestellte Daten und Lerninhalte über ihren Computer abzusichern, um eventuellen Datenverlust zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis:

Wie jede andere Wissenschaft auch, ist die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen. Durch neue Forschungsergebnisse und klinische Erfahrungen wird der Kenntnisstand ständig erweitert, insbesondere bei den verschiedenen Therapieformen und medikamentösen Therapien. Soweit in diesem Online-Seminar Dosierungen oder Applikationen erwähnt werden, wurde dies unter größter Sorgfalt getan, es kann jedoch für Dosierungsangaben und Applikationsformen vom Verein keine Gewähr übernommen werden.

Jeder Teilnehmer ist angehalten, durch sorgfältige Prüfung der Beipackzettel der verwendeten Präparate und nach Konsultation eines Spezialisten festzustellen, ob die dort gegebene Empfehlung für Dosierungen oder die Beachtung von Kontraindikationen gegenüber den Angaben in diesem Seminar abweicht. Eine solche Prüfung ist besonders wichtig bei selten verwendeten Präparaten oder solchen, die neu auf den Markt gebracht worden sind.

Jede Dosierung oder Applikation erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers.

Die Seminare des Vereins haben ausschließlich den Zweck der Fortbildung der Seminarteilnehmer. Hierfür werden ausführliche Informationen zu den verschiedensten homöopathischen Arzneimitteln zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang wird auf auf einzeln auftretende Symptome der jeweiligen Mittel aus der Materia medica eingegangen und diese im Rahmen des Forums besprochen, da diese wesentlicher Bestandteil der Homöopathie sind.

Dort getroffene Äußerungen dienen ausschließlich zum Informations- und Weiterbildungszweck und stellen keinesfalls Therapieempfehlungen oder -anweisungen für die Seminarteilnehmer dar. Sie beziehen sich auf den jetzigen Wissenstand der Homöopathie und ihrer Symptome in der Materia medica.

Es dürfen im Rahmen dieses Seminars und auf dieser Seminarplattform keine Patientensymptomatiken oder eigene Symptombeschreibungen und Diagnosewünsche eingestellt werden. Beiträge dieser Art müssen aus rechtlichen Gründen vom Verein gelöscht werden.

Alle auf dieser Plattform besprochenen Fallbeispiele sind fiktiver Art und dienen zur Erlernung der homöopathischen Arzneimittel.

Alle Teilnehmer sind angehalten, bei gesundheitlichen Problemen ihren Arzt oder Heilpraktiker aufzusuchen, bzw. bei schwerwiegenden Problemen sofort notärztliche Hilfe zu alarmieren und zu veranlassen.

Da ein reger Austausch im Seminar wichtig für den Lernerfolg ist, ist es auch den Seminarteilnehmern möglich, Fallbeispiele zu konstruieren und diese zur gemeinsamen Bearbeitung im Forum bekanntzugeben.

ABER: Auch diese Fallbeispiele müssen fiktiver Art - und auch deutlich als dieses erkennbar sein. Beispielsweise so: "Mickey Mouse hat hohes Fieber, gestern Abend ging es ihr auch schon nicht so gut, sie hat einen ausgesprochen roten Kopf ... usw. Welches Mittel könnte man in solch einer Symptomenkombination wählen?"

Sonstiges

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck dieses Vertrages erforderlich ist. Ferner erklärt er sich mit der Weitergabe der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse sowie Vor- und Nachnamen an die übrigen Teilnehmer des Kurses zum Informationsaustausch einverstanden. Des weiteren erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm während des Kurses geschriebenen Beiträge im Forum sowie in den Kurzgeschichten zur Homöopathie oder weiterer Informationen, welche von ihm während des Seminars geschrieben wurden, im Kursbuch zum Seminar (welches nach Seminarende nur für die Kursmitglieder des jeweiligen Seminars zum Selbstkostenpreis erhältlich ist) veröffentlicht werden.

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

Stand: 22.03.2008

 

Zitate

Zitat des Tages

Winston Churchill
Winston Churchill: „Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes. Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.“
von zitate-online.de

Zufallszitat

Eugen Roth: „Zu fällen einen schönen Baum, braucht 's eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenk' es, ein Jahrhundert.“
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